(R)echt einfach erklärt
Das Recht ist zwar komplex, kann aber in einfachen und verständlichen Worten vermittelt werden. Darauf lege ich Wert. Nachfolgend berichte ich in diesem Stil sporadisch über relevante juristische Neuigkeiten.
- Revision der ZPO: Per 1. Januar 2025 tritt die Revision der ZPO vom 17. März 2023 in Kraft. Dabei wird u.a. der gerichtliche Umgang mit Kautionen (Kostenvorschüssen) neu geregelt. Nach bisherigem Recht werden die Prozesskosten selbst dann aus dem Vorschuss bezogen, wenn dieser von der letztlich nicht kostenpflichtigen Partei geleistet worden ist. Die obsiegende Partei trägt das Inkassorisiko, um die Prozesskosten bei der unterliegenden Partei zurückzufordern. Für ab dem 1. Januar 2025 eingeleitete Prozesse (Art. 407f nZPO) werden neu die Prozesskosten nur noch insoweit aus dem Vorschuss bezogen, als die Partei, welche den Vorschuss geleistet hat, kostenpflichtig wird (Art. 111 Abs. 1 nZPO).
- Familienrechtliche Rechtsprechung: Das Bundesgericht hat im Entscheid 5A_33/2023 vom 20.12.2023 in Erinnerung gerufen, dass es nicht zulässig ist, die alternierende Obhut über die Kinder vorzusehen, gleichzeitig aber die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu übertragen. Bedeutung: Es kann vorkommen, dass Eltern genügend miteinander kooperieren können, um die Kinder alternierend zu betreuen, jedoch hinsichtlich eines bestimmten Erziehungsthemas ein schwerwiegender Konflikt besteht. In einer solchen Situation ist es möglich, dass das Gericht zwar die gemeinsame elterliche Sorge und Obhut vorsieht, aber die Entscheidbefugnis zu diesem hochstrittigen Erziehungsthema einem Elternteil zuweist.